top of page
Logo-grau-richtig.png

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Stand 26.11.2024
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunden“). Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich
zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im
Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich
widersprochen haben.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den
Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) und für Entwicklungs-
und Dienstleistungsverträge.
1.4 Unberücksichtigt bleibt, ob wir die Ware oder Leistung selbst herstellen oder bei
Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des
Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als
Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir als
Verkäufer wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen müssten
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer
Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein
schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags
(z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also
in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende
gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die
Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
1.7 Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten,
dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die
gesetzlichen Vorschriften - auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist - in
den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss, Änderungsverlangen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir
dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne,
Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige
Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen
haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden
überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen
dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die in den
Unterlagen jeweils
enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar;
Garantiezusagen von uns sind in jedem Fall als solche bezeichnet, oder bedürfen einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.
Gegenstand des Vertrages sowie Inhalt und Umfang der Leistungspflichten ergeben
sich ausschließlich aus dem verbindlichen Angebot, welches unter Umständen auf
Anfrageunterlagen (z.B. Lastenheft) des Kunden vollständig oder teilweise Bezug
nimmt. Weichen Regelungen und/oder Inhalte aus diesen Anfrageunterlagen von

Allgemeine Geschäftsbedingungen

2 Stand 26.11.2024
Regelungen und/oder Inhalten aus dem verbindlichen Angebot
ab, geht in diesem Fall das verbindliche Angebot den Anfrageunterlagen vor.
2.2 Bei der Bestellung der Ware durch den Kunden handelt es sich um ein unverbindliches
Vertragsangebot nach § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts
Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen.
2.3 Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Kunden kann entweder schriftlich
(z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den
Kunden erklärt werden. Für den Fall, dass wir als Verkäufer das Angebot des Kunden
nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2.2. annehmen, sind an den Kunden schriftlich
übermittelte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden oder im Falle des
digitalen Austausches zu löschen.
2.4 Änderungsverlangen sind vorab durch Kunden separat zu beauftragen. Die dadurch
bedingten Kosten- und Terminüberschreitungen sind dabei zu akzeptieren. Wir können
den Auftrag ablehnen, insbesondere wenn die Leistung nicht ausführbar ist oder
unsere hierzu erforderlichen Ressourcen nicht verfügbar sind bzw. nicht verfügbar
gemacht werden können. Soweit der Kunde ein Änderungsverlangen ohne unser
vorheriges schriftliches Angebot beauftragt, erfolgt die Abrechnung nach hierfür
anfallender Zeit zu den der Kalkulation des Preises im Angebot zu Grunde liegenden
Stundensätzen; auch in diesem Fall entfällt die Verbindlichkeit von zuvor zugesagten
Terminen, bzw. sind die Termine neu zu vereinbaren.
3. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Auftragserteilung alle Gesetze, Normen,
Vorschriften und sonstigen Vorgaben zu nennen und bereitzustellen, auf deren Basis
er die Erbringung des Leistungsgegenstandes wünscht. Der Kunde wird uns vor
Auftragserteilung alle Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen auf Wunsch in
schriftlich und/oder elektronisch verkörperter Form zur Verfügung stellen, die bei der
Erstellung des Leistungsgegenstandes berücksichtigt werden sollen.
Der Kunde haftet uns gegenüber, dass die von ihm beigestellten Unterlagen und
Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und eine vertragsgemäße Nutzung
durch uns zulässig ist.

4. Preise und Zahlungsvereinbarungen
4.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise (ab Lager), zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in
Rechnung gestellt. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben
angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und
Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss
erfolgen, vorbehalten.
4.2 Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Kunde die Transportkosten ab Lager und
die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung zu tragen.
Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu
tragen.
4.3 Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene
Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig.
4.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung fällig und zu zahlen
innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der
Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung,
jederzeit berechtigt, unsere Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse
durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der
Auftragsbestätigung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

3 Stand 26.11.2024
4.5 Der Kunde kommt in Verzug, wenn die vorstehende
Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von acht
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten
bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB
unberührt.
4.6 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des
Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden
gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir
nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls
nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen,
bei welchen die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) geschuldet
ist, können wir sofort einen Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.
5. Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu,
dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel
im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Kunden,
insbesondere gemäß Ziffer 9.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unberührt.
6. Liefer- oder Leistungsfrist und Liefer- /Leistungsverzug
6.1 Die Liefer- oder Leistungsfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der
Bestellung angegeben.
6.2 Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Liefer- oder Leistungsfristen aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den
Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die
voraussichtliche bzw. neue Frist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung oder
Leistung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu
bekanntgegebenen Frist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden (in
Form der Kaufpreiszahlung) haben wir unverzüglich zu erstatten. Die
Nichtverfügbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht
rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer stattgefunden hat, wenn wir ein
kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, wenn sonstige Störungen in der
Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt) gegeben sind oder wenn wir
im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
6.3 Ob ein Liefer- oder Leistungsverzug von uns als Verkäufer gegeben ist, bestimmt sich
nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für einen Liefer- oder
Leistungsverzug von uns als Verkäufer ist jedoch eine Mahnung von Seiten des
Kunden. Für den Fall, dass ein Lieferverzug gegeben ist, kann der Kunde den
pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens geltend machen. Die
Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des
Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der
verspätet gelieferten Ware. Wir behalten uns einen entsprechenden Nachweis vor,
dass dem Kunden kein Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden als die
vorstehende Pauschale entstanden ist.
6.4 Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
unsere gesetzlich normierten Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der
Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung
und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

4 Stand 26.11.2024
7. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
7.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelt es sich auch um den
Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Für
den Fall, dass der Kunde die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben
möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen. Für den
Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, können wir selbst über die Art des
Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) bestimmen.
7.2 Mit der Übergabe der Ware an Kunde geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Im Rahmen eines
Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen
Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der
Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Für den Fall der vertraglichen
Vereinbarung einer Abnahme der Ware oder Leistung ist diese für den
Gefahrübergang maßgeblich. Die Abnahme erfolgt spätestens innerhalb von vier
Wochen nach Mitteilung über die erfolgte Fertigstellung.
Weitergehende gesetzliche Vorschriften des Werkvertragsrechts bleiben unberührt.
Der Übergabe bzw. der Abnahme der Ware oder Leistung steht es gleich, wenn der
Kunde im Verzug der Annahme ist.
7.3 Für den Fall, dass sich der Kunde in Annahmeverzug befindet oder sich unsere
Lieferung/Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert,
haben wir gegen den Kunden einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens
einschließlich der Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten). Sofern dies der Fall ist,
stellen wir dem Kunden eine pauschale Entschädigung i.H.v. 100 EUR pro Kalendertag
(Beginn mit der Lieferfrist bzw. sofern keine Lieferfrist bestimmt ist, mit der Mitteilung
der Versandbereitschaft der Ware) in Rechnung. Gesetzliche Ansprüche unsererseits
(Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) sowie der
Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt.
7.4 Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche
(insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung,
Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende
Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten,
dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende
Pauschale entstanden ist.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem
Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
8.2 Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen
die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur
Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.
B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns
entstandenen Ausfall.
8.3 Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei
Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des

Allgemeine Geschäftsbedingungen

5 Stand 26.11.2024
Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Im
Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr
sind wir berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt
vorzubehalten. Für den Fall, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt,
müssen wir dem Kunden vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine
angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige
Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.
8.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß Ziffer 8.4.c befugt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder
zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend:
a) Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse
unserer Waren unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei wir
als Hersteller gelten. Für den Fall, dass bei einer Verbindung, Vermischung oder
Verarbeitung mit den Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erwerben
wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder
verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie
für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Kunde tritt auch zu
Sicherungszwecken solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Für diesen Fall
nehmen wir die Abtretung an.
b) Der Kunde tritt uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt bzw. in Höhe unseres
etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Ziffer 8.4.a zu Sicherungszwecken die aus dem
Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen
Dritte in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab. Die Abtretung nehmen wir an. Die gemäß Ziffer 8.2 aufgeführten
Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Der Kunde bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel der
Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch
Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 8.3 geltend machen, verpflichten wir uns, die
Forderung nicht einzuziehen. Sofern wir die Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 8.3
geltend machen, können wir vom Kunde die Bekanntmachung der abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner verlangen, sowie dass der Kunde alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die
Weiterveräußerungsbefugnis des Kunden sowie dessen Befugnis zur Verarbeitung der
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
d) Für den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um
mehr als 10% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach
unserer Wahl frei.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs-
und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten
rechtzeitig auszuführen.
9. Mängelansprüche des Kunden
9.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und
Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation, mangelhafter Anleitungen
oder fehlerhafter Entwicklung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend
nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen
über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus
gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere von Seiten des Herstellers. Eine im

Allgemeine Geschäftsbedingungen

6 Stand 26.11.2024
Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter
Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
9.2 Vereinbarungen, welche wir hinsichtlich der Beschaffenheit und die vorausgesetzte
Verwendung der Ware oder Leistung (umfasst sind auch Zubehör und Anleitungen) mit
Kunden getroffen haben, bilden regelmäßig die Grundlage unserer Mängelhaftung im
Rahmen der Gewährleistung. Eine Beschaffenheitsvereinbarung umfasst alle
Produktbeschreibungen sowie Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen
Vertrages sind. Von uns insbesondere in Katalogen, Videos oder auf unserer Internet-
Homepage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemachte
Beschreibungen und Darstellungen dienen in erster Linie der Produktpräsentation und
stellen keine Beschaffenheitsangaben dar. Für den Fall, dass keine Beschaffenheit
vereinbart wurde, ist nach der Vorschrift des § 434 Absatz 3 BGB zu beurteilen, ob ein
Mangel gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass öffentlich getätigte
Äußerungen des Herstellers im Rahmen von Werbung oder auf dem Etikett der Ware
den Äußerungen sonstiger Dritter vorgehen.
9.3 Sofern der Leistungsgegenstand u.a. die Entwicklung einer Software darstellt, ist dem
Kunden bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, von Fehlern
vollkommen freie Leistungen der Softwareentwicklung zu erbringen. Dieser Maßstab ist
insbesondere auch bei der Mängelfeststellung zu berücksichtigen. Für Waren mit
digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten ist zu beachten, dass wir nur
verpflichtet sind, eine Bereitstellung sowie eine Aktualisierung der digitalen Inhalte
vorzunehmen, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung
gemäß Ziffer 9.2 ergibt. Wir übernehmen keine Haftung für öffentliche Äußerungen des
Herstellers und sonstiger Dritter.
9.4 Für Mängel, die der Kunde gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob
fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.
9.5 Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, soweit der Kunde seinen gesetzlichen
Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Sofern
es sich bei der Ware zum Einbau oder sonstigen zur Weiterverarbeitung bestimmten
Waren handelt, ist eine Untersuchung unmittelbar vor der Verarbeitung vorzunehmen.
Eine schriftliche Anzeige an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen
der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt.
Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Werktagen ab
Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der
Mängel. Für den Fall, dass der Kunde seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen
Untersuchung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung
unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß
angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Sofern die
Ware zum Einbau, zur Anbringung oder zur Installation bestimmt war, gilt dies auch
dann, wenn der Mangel infolge der Nichteinhaltung bzw. Verletzung einer dieser
Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenkundig wurde. Für diesen
Fall stehen dem Kunde keine Ansprüche auf Ersatz der "Ein- und Ausbaukosten" zu.
Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges;
dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem
anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
9.6 Sofern die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung mangelhaft sein sollte, steht uns ein
Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels
(Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung)
erbringen. Für den Fall, dass die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den
Kunde im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch
vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu
verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung
davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem
Kunden steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen
Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

7 Stand 26.11.2024
9.7 Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Kunde uns die
notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Kunde uns die
Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu
übergeben. Für den Fall, dass wir eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache
durchführen, hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen
Vorschriften zurückzugeben. Einen Rückgabeanspruch steht dem Kunde jedoch nicht
zu.
9.8 Sofern wir uns vertraglich nicht dazu verpflichtet haben, umfasst die Nacherfüllung
weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch
den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache. Hiervon
unberührt bleiben Ansprüche des Kunden auf Ersatz der "Ein- und Ausbaukosten".
9.9 Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind
(Transport-, Arbeits-, und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten), erstatten
wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir können jedoch vom
Kunden aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen
Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Kunde wusste oder hätte erkennen
können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
9.10 Der Kunde hat das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz der hierzu
objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn ein dringender Fall vorliegt
(z. B. bei Gefahr in Bezug auf die Betriebssicherheit oder zur Abwehr
unverhältnismäßiger Schäden). Der Kunde hat uns im Falle einer Selbstvornahme
unverzüglich zu informieren. Für den Fall, dass wir berechtigt wären, eine
Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, hat der Kunde kein
Recht zur Selbstvornahme.
9.11 Der Kunde kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom Kunden für die Nacherfüllung zu setzende
Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
9.12 Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette
um einen Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder um einen Verbrauchervertrag
über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB)
handelt.
9.13 Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des
Kunden (§ 284 BGB) bestehen auch bei Vorliegen eines Mangels lediglich nach
Maßgabe von Ziffer 10 und Ziffer 11.
10. Verjährung
10.1 Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln
resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung.
Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung
mit Abnahme.
10.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen finden auch für vertragliche und außervertragliche
Schadensersatzansprüche des Kunden Anwendung, die auf einem Mangel beruhen,
es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß
der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde.
Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 11.1 und 11.2.a) sowie solche
nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen
Verjährungsfristen.
11. Sonstige Haftung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

8 Stand 26.11.2024
11.1 Wir haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts
anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten
nach den gesetzlichen Maßgaben.
11.2 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem
Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich
gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten;
unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
resultieren,
b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren.
Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
11.3 Die sich gemäß Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch
gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden
wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig
verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde,
finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche
des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.4 Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert,
nur für den Fall, dass wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten oder
kündigen.
11.5 Ein Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird
ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und
Rechtsfolgen.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen
uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
12.2 Handelt es sich bei dem Kunde um einen Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Leimersheim
ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt,
wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
12.3 Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am
allgemeinen Gerichtsstand des Kunden sind wir darüber hinaus berechtigt. Hiervon
unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche
Gerichtsstände).

bottom of page